Wird eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt (dazu gehört auch die Absage oder Verschiebung eines Teils einer Veranstaltung) oder auf ein neues Datum verschoben, so wird den Teilnehmenden mehrere Möglichkeiten zur Rückerstattung angeboten. Das Angebot wird von den Veranstaltern beim Eintreten der Absage definiert. Muss ein Event auf Grund höherer Gewalt abgesagt werden, so besteht keine Anrecht auf die Rückerstattung deines Tickets. Der Veranstalter behält sich hier vor, je nach Grund und Zeitpunkt der Absage und entsprechend angefallener Kosten, einen Teil des Startgeldes zurückzuerstatten. Ein Event kann nach Ermessen der Veranstalter jederzeit abgesagt oder unterbrochen werden.

Stand heute (20.1.22)

In der Schweiz und auch im Kanton Sankt Gallen gilt momentan für Grossveranstaltungen, dass Teilnehmende ab dem 16. Geburtstag vor Ort ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen müssen. Das bedeutet, dass nachgewiesen werden muss, dass man getestet, genesen oder geimpft ist (3-G-Prinzip).

Wenn sich die aktuelle Sitaution ändert, werden die Infos so schnell wie möglich angepasst und die Läuferinnen und Läufer informiert.

Ja unbedingt! Wenn die Situation es zulässt sind Zuschauer auf jeden Fall erlaubt und auch herzlich Willkommen. Wir freuen uns auf einen Fanreichen-Event.

Deine Startnummer und somit auch deinen Starterbag kannst du im Voraus oder am Eventtag abholen. Die Infos werden in Kürze auf der Homepage erscheinen.

Ja. Um dich für eine andere Strecke umzumelden, kontaktiere uns bitte via info@stadtlauf.sg